Awareness

Bei den 7. Kulturtagen und darüber hinaus möchten wir ALLEN bitten, diese Teilnahmebedingungen durchzulesen und umzusetzen.

Nur so können wir gewährleisten, dass ALLE bei den Kulturtagen sich willkommen und wohlfühlen. 

(Es folgen an dieser Stelle noch die Regeln sowie DGS-Versionen.)

Teilnahmebedingungen für die Kulturtage 2024

1.Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden, einschließlich Projektleitung, Koordinator*innen, Moderation, diverse Teams, Künstler*innen, Referent*innen, Helfende und Besucher*innen (nachfolgend “ Teilnehmenden“ genannt) der Kulturtage-Veranstaltung.

2.Anmeldung und Teilnahme

– Die Teilnahme an der Veranstaltung erfordert eine vorherige Anmeldung, sofern nicht anders angegeben.

– Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen und allen weiteren anwendbaren Bestimmungen einverstanden.

3.Verhalten und Respekt

– Alle Teilnehmenden verpflichten sich, respektvoll und kooperativ miteinander umzugehen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen.

– Ignorantes oder respektloses Verhalten, einschließlich unangemessener Kommunikation, wird nicht toleriert.

– Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen unangemessenen Verhaltens werden nicht toleriert und können zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

4.Sicherheit und Gegenstände

– Das Mitführen oder der Gebrauch gefährlicher Gegenstände, wie z.B. Messer, Waffen, K.O.-Tropfen, etc. ist strengstens verboten.

– Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters einzuhalten.

5.Safe Space, Respekt & Allyship

– Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale diskriminiert werden.

– Es ist wichtig, die Pronomen aller zu respektieren. Verwende die Pronomen, die von den Personen selbst verwendet werden.

 – Sei sensibel für Menschen mit verschiedenen Hintergründen, einschließlich BIPoC, Queer*er und FLINTA* Menschen. Stelle keine persönlichen Fragen, die als respektlos aufgefasst werden könnten.

– Wenn du Diskriminierung bemerkst, sei ein*e Verbündete*r / Ally. Das bedeutet, dass du dich für die Rechte und das Wohlergehen der betroffenen Person einsetzt. Wenn du dich mit dem Thema auskennst, teile dein Wissen und stärke die Gemeinschaft.

– Teile jede Beobachtung von Diskriminierung oder unangebrachtem Verhalten dem Awareness Team oder den Veranstalter*innen mit.

– Der Schutz des Safer Space für alle Personen und Gruppen hat oberste Priorität. Niemand soll sich unsicher oder unwohl fühlen. Das Awareness Team bietet Safer Spaces vor Ort an.

– Der Schutz des Safer Space gilt auch für alle Personen, die eine andere Person auf der Veranstaltung sehen und sich an diese als Täter erinnern. Dies kann aus einem vorherigen Missbrauch, zum Beispiel körperlich, sexuell etc. hervorgehen. Sie können sich dann an das Awareness Team wenden und Bescheid geben, dass die Täter*innen auf der Veranstaltung sind. Das Awareness Team wird sich dann um das Wohlergehen der Opfer kümmern und Lösungen finden.

– Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Regelungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Ausschlusses von der Veranstaltung.

6.Verantwortlichkeiten der Beteiligten

– Projektleitung, Koordinator*innen, Moderation, diverse Teams und Helfende verpflichten sich, ihre jeweiligen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung beizutragen.

– Besucher*innen, Künstler*innen sowie Referenten*innen sind angehalten, die Anweisungen des Veranstaltungsteam zu befolgen und sich entsprechend zu verhalten.

7.Geistiges Eigentum

Alle Inhalte, Materialien oder Ideen, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, sind geistiges Eigentum der Veranstalter. Jegliche Nutzung ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist untersagt.

8.Haftungsausschluss

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen, beschädigt oder verletzt werden. Alle Teilnehmenden handeln auf eigene Gefahr.

9.Änderungen und Ergänzungen

Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, diese Bedingungen sowie weitere Bestimmungen der Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen. Die Teilnehmenden werden über wesentliche Änderungen informiert.

10.Meldung von Auffälligkeiten und Regelverstößen

– Alle Teilnehmenden, einschließlich Koordinator*innen, Projektleitung, Helfer*innen, Teams etc. verpflichten sich, bei Auffälligkeiten oder Regelverstößen durch andere Teilnehmende oder Besucher*innen unverzüglich das Awareness Team sowie die Organisator*innen zu informieren.

– Auffälligkeiten können Verhaltensweisen sein, die gegen diese Bedingungen oder andere Veranstaltungsregeln verstoßen, sowie jegliches unangemessene Verhalten oder sicherheitsrelevante Vorfälle.

– Das Awareness Team besteht aus Ansprechpersonen für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Diskriminierung, Belästigung oder anderen Sorgen bezüglich des Wohlbefindens der Teilnehmenden.

– Die Meldung von Vorfällen erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit und der Schweigepflicht, soweit dies rechtlich zulässig ist, um die Sicherheit und den respektvollen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Nur mit Zustimmung der Teilnehmenden informiert das Awareness Team die dritte Person.

1.Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer*innen, einschließlich Projektleitung, Koordinator*innen, Moderation, diverse Teams, Künstler*innen, Referent*innen, Helfer*innen und Besucher*innen (nachfolgend “ Teilnehmenden“ genannt) der Kulturtage-Veranstaltung.

DGS

2.Anmeldung und Teilnahme

– Die Teilnahme an der Veranstaltung erfordert eine vorherige Anmeldung, sofern nichts anderes angegeben ist.

– Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit diesen Teilnahmebedingungen und allen weiteren anwendbaren Bestimmungen einverstanden.

DGS

3.Verhalten und Respekt

– Alle Teilnehmenden verpflichten sich, respektvoll und kooperativ miteinander umzugehen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen.

– Ignorantes oder respektloses Verhalten, einschließlich unangemessener Kommunikation, wird nicht toleriert.

– Diskriminierung, Belästigung oder andere Formen unangemessenen Verhaltens werden nicht toleriert und können zum sofortigen Ausschluss von der Teilnahme führen.

DGS

4.Sicherheit und Gegenstände

– Das Mitführen oder der Gebrauch gefährlicher Gegenstände, wie z.B. Messer, Waffen, K.O.-Tropfen, etc., ist strengstens verboten.

– Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters einzuhalten.

DGS

5.Safe Space, Respekt & Allyship

– Niemand darf aufgrund seiner Herkunft, Geschlechtsidentität, sexuellen Orientierung oder anderer persönlicher Merkmale diskriminiert werden.

– Es ist wichtig, die Pronomen aller zu respektieren. Verwende die Pronomen, die von den Personen verwendet werden.

 – Sei sensibel für Menschen mit verschiedenen Hintergründen, einschließlich BIPoC, Queer*er und FLINTA* Menschen. Stelle keine persönlichen Fragen, die als respektlos aufgefasst werden könnten.

– Wenn du Diskriminierung bemerkst, sei ein Verbündeter / Ally. Das bedeutet, dass du dich für die Rechte und das Wohlergehen der betroffenen Person einsetzt. Wenn du dich mit dem Thema auskennst, teile dein Wissen und stärke die Gemeinschaft.

– Teile jede Beobachtung von Diskriminierung oder unangebrachtem Verhalten dem Awareness Team oder den Veranstalter*innen mit.

– Der Schutz des Safe Space für alle Personen und Gruppen hat oberste Priorität. Niemand soll sich unsicher oder unwohl fühlen. Das Awareness Team bietet Safer Space vor Ort an.

– Der Schutz des Safe Space gilt auch für alle Personen, die jemanden auf der Veranstaltung sehen und sich an diese Person erinnern, die sie als Opfer*innen zum Beispiel körperlich, sexuell etc. missbraucht hat. Sie können sich dann an das Awareness Team wenden und Bescheid geben, dass die Täter*innen auf der Veranstaltung sind. Das Awareness Team wird sich dann um das Wohlergehen der Opfer*innen kümmern und Lösungen finden.

– Die Veranstaltungen behalten sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Regelungen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Ausschlusses von der Veranstaltung.

DGS

6.Verantwortlichkeiten der Beteiligten

– Projektleitung, Koordinator*innen, Moderation, diverse Teams und Helfer*innen verpflichten sich, ihre jeweiligen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung beizutragen.

– Besucher*innen, Künstler*innen sowie Referenten*innen sind angehalten, die Anweisungen des Veranstaltungsteam zu befolgen und sich entsprechend zu verhalten.

DGS

7.Geistiges Eigentum

Alle Inhalte, Materialien oder Ideen, die im Rahmen der Veranstaltung entstehen, sind geistiges Eigentum der Veranstaltung. Jegliche Nutzung ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist untersagt.

DGS

8.Haftungsausschluss

Die Veranstaltungen übernehmen keine Haftung für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen, beschädigt oder verletzt werden. Alle Teilnehmenden handeln auf eigene Gefahr.

DGS

9.Änderungen und Ergänzungen

Die Veranstaltenden behalten sich das Recht vor, diese Bedingungen sowie weitere Bestimmungen der Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen. Die Teilnehmenden werden über wesentliche Änderungen informiert.

DGS

10.Meldung von Auffälligkeiten und Regelverstößen

– Alle Teilnehmenden, einschließlich Koordinator*innen, Projektleitung, Helfer*innen, Teams etc. verpflichten sich, bei Auffälligkeiten oder Regelverstößen durch andere Teilnehmende oder Besucher*innen unverzüglich die Awareness-Beauftragten sowie die Organisator*innen zu informieren.

– Auffälligkeiten können Verhaltensweisen sein, die gegen diese Bedingungen oder andere Veranstaltungsregeln verstoßen, sowie jegliches unangemessene Verhalten oder sicherheitsrelevante Vorfälle.

– Die Awareness-Beauftragten sind Ansprechpartner*innen für Fragen und Probleme im Zusammenhang mit Diskriminierung, Belästigung oder anderen Sorgen bezüglich des Wohlbefindens der Teilnehmer*innen.

– Die Meldung von Vorfällen erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit und der Schweigepflicht, soweit dies rechtlich zulässig ist, um die Sicherheit und den respektvollen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Nur mit Zustimmung der Teilnehmenden informiert das Awareness Team die dritte Person.

DGS

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